The story of the guesthouse Kahnwirt in South Tyrol Italy |
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Der Chanhof scheint urkundlich erstmals im Jahre 1360 auf, ist aber sicher viel älter. Sein Alter reicht wohl in die Zeit des ersten Kirchenbaues in St. Martin zurück und mit der Kirche bildete er ursprünglich eine Einheit.
Die Herkunft des Familiennamens Kahn liegt bis heute im Dunkeln.

Eine genealogische Notiz im „Osttiroler Boten“ besagt: „Nach dem Sieg Kaiser Ottos I. über die Ungarn in der Schlacht auf dem Lechfeld am 10. August 955 wurde ein Mongolenfürst begnadigt und im freisingischen Hoheitsgebiet angesiedelt. Der Name Chan (=mongolischer Fürst) taucht in der Pfarre Toblach, die wie bekannt bis 1141 unter freisingischer Herrschaft stand, häufig auf.“
Es könnte also sein, dass der Name Kahn auf diesen (ungarischen) Mongolenfürst zurückzuführen ist.
Zutreffender ist aller Voraussicht nach die Darstellung von Hans Fink, welcher schreibt: „Der Name Kahn kann vom hl. Candidus kommen, dem Patron der Stiftskirche von Innichen. Candidus war früher ein beliebter Taufname; auch wird das Stift Innichen urkundlich als St. Kannen, Cannen angeführt.“
Der Schreibname Kahn hat im Laufe der Zeit verschiedene Änderungen erfahren. Um 1425 schrieb man Kahn mit Ch, (also Chan), um 1580 mit Kh, (Khan), 1616 mit Doppel A (Kaan), 1620 wieder mit Kh (Khan), und seit ungefähr 1800 in der heutigen Form (Kahn). Eine lückenlose Stammtafel im Flur des Hauses zeigt die Geschlechterfolge vom ersten Chan bis zum gegenwärtigen Wirt Josef Kahn.
Wohl einmalig in der Geschichte wird es sein, dass eine Familie mehr als 600 Jahre den Mesnerdienst versah, in diesem Falle ist es eben die Kahnfamilie von St. Martin/Gsies. Im Widum von St. Martin befindet sich eine Urkunde vom 24.04.1425, aus welcher hervorgeht, dass die Kahnfamilie schon damals „von alters her“ den Mesnerdienst an der Kirche von St. Martin ausübte.
Für diese seltenen kirchlichen Verdienste wurde Josef Kahn im Jahre 1925 von Papst Pius XI. die päpstliche Verdienstmedaille „Pro Ecclesia et Pontefice“ verliehen.
Die Kahnwirte waren bis zum Ende des Ersten Weltkrieges (1918) Gerichtsanwälte und Vorsteher (Bürgermeister) im Tale. Zu den vier Quartemberzeiten jeden Jahres kam der Richter von Welsberg zu Verhandlungen nach St. Martin. Diese Verhandlungen fanden beim Kahnwirt statt, wo die Wirte kraft ihres Privileges ihre ihnen zugedachte Arbeit ableisteten.
Im Jahre 1984 wurde dem Kahnwirt die Erbhofurkunde verliehen.
Die Erbhoftafel ist am Hauseingang des Gasthauses angebracht.
Der Erbhof ist eine seit 1982 geregelte Auszeichnung, die jenen Familien verliehen wird, die seit mind. 200 Jahren in direkter Erbfolge einen landwirtschaftlichen Betrieb führen.
Das Herzstück des traditionsreichen Familien- und Heimathauses ist die im ersten Stock gelegene alte, zirmengetäfelte Stube. In diesem geschichtsträchtigem Raum fanden früher viele wichtige Versammlungen des Dorfes und nicht selten auch Hochzeitsfeiern statt. In dieser Stube hängen zwei von der Familie im 18. Jahrhundert gestiftete Votivtafeln, bzw. Marterlen.
Das Original der älteren Votivtafel, das aus dem Jahre 1715 stammt, befand sich bis um 1970 im „Alten Stöckl“ auf Frondeigen, einem kleinen Bergsattel, über den man vom Gsieser Tal aus Toblach erreicht. Das Original der Votivtafel wurde von dem Bauer des nahe gelegenen Taschler Hofes, der das Stöckl betreut, sicherheitshalber in seine Hofkapelle gebracht und dort wird es seither verwahrt. Die Familie Kahn besitzt nur eine Kopie, auf der leider der Text des Marterles fehlt.
Das Orginal ist 50 cm breit und 40 cm hoch. Es handelt sich um eine Ölmalerei auf Holz. Der Name des Malers ist unbekannt.
Auf dem Bild wird in Seitenansicht eine von vier eingespannten Pferden gezogenen Weinfuhre, die von einem Mann begleitet wird, dargestellt. Man erkennt einen Wagen mit Holzrädern und einer ebenen Ladefläche, auf der fünf große Weinfässer fest verankert liegen.
Die Pferde, welche die Fuhre ziehen, sind nicht paarweise nebeneinander, sondern hintereinander gereiht. Neben jedem Pferd ist ein Füllen abgebildet.

Der Fuhrmann Markus Kahn, trägt die traditionelle Festtagstracht des frühen 18. Jahrhunderts: einen grünen, niederen Hut mit breiter Krempe, ein rotes Leibchen, Gurt und Hosenträger aus schwarzem Leder, dunkle Bundhosen, weiße Wollstutzen, ein weißes Hemd ohne Kragen, ein dunkles Halstüchlein und schwarze Halbschuhe.
Ober der Weinfuhre, in der Mitte des Bildes sehen wir eine Madonna, links von ihr die heiligen Antonius von Padua, den heiligen Martin und rechts den heiligen Silvester. Unter der Darstellung kann man folgende Weiheinschrift lesen:
„Markus Khan Wirth von Untergsies ist im Jahre 1715 in Monath May unter Gottes Leitung mit 4 trächtigen Pferden nach Etschland gefahren, um Wein einzukaufen. Während dieser Reiße haben alle vier Pferde über Nacht bey Auer nächst Botzen Junge geworfen, in der Früh fand M. Kahn im Stalle 4 Füllen. Bey diesen freudigen Ereignisse machte er das Versprechen, dass, wenn er von hier mit den 4 Pferden und den 4 Füllen und dem geladenen Wagen über Toblach gegen Frondeigen nach Hause komme, bey den sogenanten alten Stöckl bey Frondeigen zur Dankbarkeit der Gnadenmutter Maria Hilf eine Votivtafel machen lasse.“
Markus Kahn wurde als Sohn des Blasius und der Maria Hintner-Gschwent (Pichl) am 25. April 1681 getauft. Wie schon sein Vater, suchte auch er sich eine Wirtstochter zur Frau; Im Jahre 1704, an dem Tag als er genau 23 Jahre alt wurde, heiratete er die fünf Jahre jüngere Maria Witting aus Leutasch.
Markus starb im Jahre 1737 mit sechsundfünfzig Jahren. Sicher ist, dass er gerne Reisen unternommen haben muss, sonst wäre es nicht möglich gewesen die Wirtstochter aus dem fernen Leutasch kennenzulernen. Bei seinen jährlichen Fahrten zum Weinkauf in den Bozner Raum bot sich die Gelegenheit andere Tiroler Wirte kennenzulernen und mit den Berufskollegen Kontakte zu pflegen. Darunter war auch der Leutascher Wirt Witting, der ihm vielleicht zu verstehen gegeben haben könnte, dass seine heiratswillige Tochter noch frei wäre.
Das denkwürdige Ereignis, das auf der Votivtafel „abgemalt und aufgeschrieben“ ist, regt zu allerlei Betrachtungen und Überlegungen an:
- Warum wagte Markus Kahn die Fahrt nach Auer, wo er doch genau wusste, dass seine vier Pferde trächtig waren? Sicherlich liegt der Grund in der Weinnot des Wirtshaus. Wahrscheinlich hatte Markus Kahn keine Möglichkeit andere Pferde auszuleihen und war somit gezwungen die Fahrt mit den eigenen Zugtieren zu riskieren. Klarerweise hoffte er, spätestens bei der Niederkunft seiner Stuten wieder zu Hause zu sein. Er hatte sich jedoch verrechnet und befand sich plötzlich – 120 km von Zuhause entfernt – in einer sehr verzwickten Lage, in der er stark auf die übernatürliche Hilfe angewiesen war.
Das Marterle ist somit ein optimaler Beweis einer starken Volksfrömmigkeit.
Die zweite Votivtafel wurde im Jahre 1775 auch im Auftrag der Familie Kahn geschaffen. Man kann eine grüne Kutsche erkennen, die von einem braunen Pferd durch das Haustor in die Labe (Hausflur) gezogen wird. Auf der blauen Sitzfläche bemüht sich der Kutscher das Pferd anzuhalten, da unter dem Gespann ein totes Kind liegt. Über der dargestellten Szene schwebt der Schutzengel, dieser zeigt dem Kind den Weg zum Himmel. Die Inschrift dieser Tafel lautet:
„Im Jahre 1775 ist hier bej dieses Kanischen Wirthßhaus eine Hochzeit gewesen, und wie der brauch sej, furen sie durch die labe durch, ein kleines Kind stet auf der blatz und komt unter das pferd und ist zertreten worden.“
- Vielleicht wurde das Hochzeitspaar im Hausgang abgeholt und zur Hochzeitsnacht nach Hause gebracht.
- Es könnte sich aber auch um eine besondere Art des Brautstehlens gehandelt haben: Die Braut wird dem Bräutigam gestohlen und in ein nahegelegenes Gasthaus entführt, wo er sie dann durch Bezahlung einer kostspieligen Zeche freigekauft werden muss. Dieser Brauch wurde zur damaligen Zeit ständig durchgeführt, um angeblich den Verlust der Jungfräulichkeit der Braut möglichst lange hinauszuzögern.
Der tatsächliche Grund, warum das Gespann durch die Labe fuhr, war schon bei der Entstehung des Marterles nicht mehr bekannt. Die Darstellung zeigt, dass die Hochzeit im Winter war, in der lustigen Faschingszeit zwischen Dreikönig und dem Aschermittwoch, (denn in der vorausgehenden Advent- und Weihnachtszeit oder in der darauffolgenden Fastenzeit wäre ein so fröhliches Hochzeitstreiben nicht vorstellbar gewesen). Nur zu Fasching bot sich diese Möglichkeit. Jedoch wurde im Jahre 1775, wie schon erwähnt, aufgrund des Verunglücken des Kindes diesem Brauch ein Ende gesetzt.
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